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   LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28442
LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13 (https://dejure.org/2015,28442)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 4 KA 36/13 (https://dejure.org/2015,28442)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 4 KA 36/13 (https://dejure.org/2015,28442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 103 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 103 Abs 4a S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 95 Abs 1 S 4 SGB 5, § 95 Abs 3 S 1 SGB 5, § 95 Abs 7 S 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung - Vertragsarztsitz - Verzicht des Arztes bzw Einbringung in ein Medizinisches Versorgungszentrum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes; Statusbegründende Wirkung einer Zulassung; Doppelte und hälftige Zulassung; Verzicht auf Zulassung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arztes auf einen Vertragsarztsitz und einen Versorgungsauftrag bei Verzicht auf hälftige Zulassung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arztes auf einen Vertragsarztsitz und einen Versorgungsauftrag bei Verzicht auf hälftige Zulassung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Ausschreibung/Praxisnachfolge | Zulassungsverzicht eines für zwei Fachgebiete zugelassenen Vertragsarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13
    Das BSG hat zwar in einer Entscheidung vom 26. Januar 2000 (B 6 KA 53/98 RSozR 3-2500 § 95 Nr. 22) den Verzicht eines Vertragsarztes, der als Chirurg sowie als Orthopäde zugelassen war, auf seine Zulassung als Chirurg für zulässig erachtet.

    Zwar gleicht diese Erklärung jener in dem Verfahren des BSG vom 26. Januar 2000 (a. a. O.).

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung für zwei Fachgebiete - Verzicht auf eine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13
    Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel eingelegt (BSG-Az.: B 6 KA 32/15 R).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13
    "Ort der Zulassung" im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB V und des § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV ist nicht eine Ortschaft im Sinne einer Verwaltungseinheit oder ein Teil einer Ortschaft, sondern der konkrete Ort der Praxis des Vertragsarztes, der durch die Praxisanschrift gekennzeichnet ist (BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 7/05 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13
    Ein Arzt hat nur einen Vertragsarztsitz und einen Versorgungsauftrag (BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 44/10 B - Rn. 10), vorbehaltlich der Regelungen des § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V bei einer hälftigen Zulassung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Ein Arzt kann sich grundsätzlich nicht mehr von ihr lösen (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2015 - L 4 KA 36/13 -).

    Mit seinem Verzicht auf den Vertragsarztsitz verfügt der Beigeladenen zu 8) über keine Zulassung mehr, die Gegenstand eines Nachbesetzungsverfahrens sein und gemäß § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschrieben werden könnte (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2015 - L 4 KA 36/13 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1317/16
    Schließlich gibt es nach einem Zulassungsverzicht nach § 103 Abs. 3b SGB V keine Zulassung neu zu verteilen, weswegen bereits dem Grunde nach kein Anspruch auf Neuzulassung entstehen kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.06.2015 - L 4 KA 36/13 - in juris, dort Rn. 30; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R - in juris).
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